Rechtliches
1. Wettbewerb und Veranstalterin
Der Rhomberg Face Contest ist ein Modelwettbewerb. Im Rahmen des Wettbewerbs werden für Werbekampagnen von
Rhomberg Schmuck drei neue Gesichter gesucht. Veranstalterin des Wettbewerbs ist Rhomberg Schmuck
(Rhomberg Schmuck AG, Bahnhofstrasse 40, 9437 Marbach SG).
2. Ablauf des Wettbewerbs
Der Wettbewerb ist in drei Phasen aufgeteilt:
- Bewerbung: Bis am 29. April 2012 können Kandidatinnen und
Kandidaten sich auf www.rhomberg-face.ch für den Wettbewerb anmelden.
- Bestimmung der Finalistinnen und Finalisten: Vom 1.-20. Mai 2012 findet ein Online-Voting statt. Über das Online-Voting werden für jede Kategorie 10
Finalistinnen und Finalisten bestimmt. Die Jury bestimmt für jede Kategorie 10 weitere Finalistinnen und Finalisten.
- Jury-Finale: Am 2. Juni 2012 findet in Zürich die Jurierung statt. Der Jury gehören unter anderem eine Vertreterin von Time Model Agency und
von Rhomberg Schmuck an. Die Jury bestimmt die drei Sieger des Rhomberg Face Contests.
3. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Personen im Alter zwischen 16-30 Jahren (Kategorie Girls & Women), 31-50 Jahren (Kategorie Women) und 18-45 Jahren (Kategorie Men).
Die Teilnahme in den Kategorien Girls und Women erfordert eine Mindestgrösse von 1.65m
und eine max. Konfektionsgrösse von 38. Die Teilnahme in der Kategorie Men erfordert
eine Mindestgrösse von 1.80m und eine max. Konfektionsgrösse von 52L. Personen, die hinsichtlich
ihrer Bild- und Werberechte Verpflichtungen gegenüber Dritten haben,
sind nicht teilnahmeberechtigt. Personen, die bei einer Modelagentur unter Vertrag stehen, sind verpflichtet,
ihre Modelagentur über ihre Teilnahme zu informieren und deren Einverständnis einzuholen. Jeder Teilnehmer stellt mindestens drei Bilder von sich zur
Verfügung, davon zwei Portaits und eine Ganzkörper-Fotografien. Auf allen Bildern muss das
Gesicht des Teilnehmers zu erkennen sein. Der Körper muss bekleidet sein (keine Akt- oder Erotikfotos,
mindestens Bikini oder Badeanzug). Auf den Bildern dürfen neben dem Teilnehmer keine weiteren
Personen zu sehen sein. Bilder mit rechtswidrigen, unsittlichen, pornographischen,
politischen, religiösen oder in anderer Weise anstössigen Inhalten sind von der Teilnahme
ausgeschlossen. Alle Bilder werden von Rhomberg Schmuck einzeln überprüft und freigeschaltet.
Die Veranstalterin kann eine Freigabe ohne Angabe von Gründen verweigern. Teilnehmerinnen der Kategorie Girls, die nicht volljährig sind,
müssen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einreichen. Hierzu wird
im Anmelde-Prozess ein Formular zur Verfügung gestellt, das ausgedruckt und mit der Unterschrift
eines Erziehungsberechtigten an die Veranstalterin (Rhomberg Schmuck AG, Bahnhofstrasse 40, 9437 Marbach SG) retourniert werden muss. Die Teilnehmer erklären sich mit der
Teilnahme am Rhomberg Face Contest dazu bereit, bei der Jurierung am 2. Juni 2012 ganztägig zur Verfügung zu stehen.
4. Voting
Vom 1.-20. Mai 2012 findet auf www.rhomberg-face.ch ein Online-Voting statt. Jeder Voting-Teilnehmer kann pro
Kategorie beliebig viele Stimme abgeben. Für jede Kandidatin und jeden Kandidaten kann nur einmal abgestimmt werden.
Unter allen Voting-Teilnehmern werden 10 Schmuckgutscheine im Wert von je CHF 100.– verlost. Aus jeder
Kategorie werden die 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den meisten Stimmen zum Jury-Finale am
2. Juni 2012 eingeladen. Die Jury bestimmt für jede Kategorie 10 weitere Finalistinnen und Finalisten.
5. Preise
Die Gewinnerinnen und der Gewinner erhalten für das Fotoshooting mit Thomas Buchwalder ein Honorar im Wert von je CHF 1000.–
sowie Schmuckgutscheine von Rhomberg Schmuck im Wert von je CHF 500.–. Alle Finalistinnen und Finalisten, die am
Jury-Finale teilnehmen, erhalten einen Schmuckgutschein im Vert von CHF 100.–.
6. Bildrechte
Die Teilnehmer räumen der Veranstalterin mit dem Hochladen ihrer Bilder uneingeschränkte, zeitlich unbeschränkte und unentgeltliche
Nutzungsrechte dieser Bilder für die Bewerbung, die Durchführung des Wettbewerbs, die Berichterstattung über den Wettbewerb und für
die werbliche Kommunikation ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung, Druck,
Bearbeitung und Änderungen sowie die Archivierung der Bilder durch die Veranstalterin Rhomberg Schmuck. Sofern Ansprüche von
Dritten an den Bildrechten bestehen (z.B. Fotografen, Bildagenturen), wird Rhomberg Schmuck durch die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer von diesen Ansprüchen freigestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind damit einverstanden, dass Rhomberg Schmuck
die hochgeladenen Bilder an Medien und auf Plattformen von Dritten (z.B. Facebook) weitergibt. Die Teilnehmer akzeptieren, dass ihre
Bilder auf diesen Plattformen einem grösseren Personenkreis zugänglich werden und Rhomberg Schmuck keinen Einfluss auf die weitere
Verbreitung der Bilder hat. Rhomberg Schmuck übernimmt für die Verbreitung und Nutzung der Bilder auf Drittplattformen keine Verantwortung.
Rhomberg Schmuck und Time Model Agency beanspruchen uneingeschränkte und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte an den Bildern aus
den Fotoshootings mit den Gewinnerinnen und dem Gewinner. Die Teilnehmer akzeptieren, dass Bilder aus den Fotoshootings
ebenfalls an Medien und auf Plattformen von Dritten (z.B. Facebook) weitergegeben werden können.
7. Datenschutz
Rhomberg Schmuck erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, insbesondere auch die zur Verfügung gestellten Fotos,
nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Daten der Teilnehmer werden gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies
für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist.
8. Zulassung, Ausschluss und Abbruch
Rhomberg Schmuck behält sich ausdrücklich vor, über die Zulassung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum Rhomberg Face Contest frei
zu entscheiden. Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern können ohne Begründung geändert, gelöscht oder zurückgewiesen werden.
Zu den Gründen für einen Ausschluss gehören insbesondere falsche Angaben bei der Anmeldung oder Verstösse gegen die Teilnahmebedingungen.
Jegliche Ansprüche als Folge eines Ausschluss oder einer Nicht-Zulassung zum Wettbewerb lehnt Rhomberg Schmuck ab.
Rhomberg Schmuck behält sich ausserdem vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt abzubrechen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
akzeptieren, dass bei einem Abbruch keine Ansprüche geltend gemacht werden können.
9. Rechtliches
Die Veranstalterin Rhomberg Schmuck lehnt jede Haftung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb Rhomberg Face ab. Insbesondere wird nicht für
Datenverluste oder für Verpflichtungen aus der Vervielfältigung der Teilnehmerdaten auf Drittplattformen (z.B. Facebook) gehaftet. Der Wettbewerb untersteht
den in der Schweiz geltenden Gesetzen und Bestimmungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Barauszahlung ist nicht möglich. Die Teilnahme bzw. die Gewinne sind nicht übertragbar.
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